Es ist da. 

Das Urteil.

 

Ein Jahr für den Mann, ein Jahr und ein Jahr und 8 Monate für die Frau.

Auf Bewährung.

 

Klar, nach Hof 3 oder 4 kann man sich schon fragen, ob da eine Bewährung wirklich Sinn macht.

Allerdings scheinen wenigstens Kontrollinstanzen eingebaut.

 

Ich halte es mit Faust: "... allein mir fehlt der Glaube".

 

Unlängst sah ich recht ungläubig, dass der erste "verbrauchte" Tierschutzverein als "Partner" doch glatte die "Wissensmanufaktur" angab. Jene, über die sich auch die "Haus- und Wildtierhilfe Lüneburger Heide" (NICHT verwechseln mit der Wildtierhilfe Lüneburgere Heide! Die haben nicht s miteinander zu tun) finden lässt. Der Verein, der NACH Tierhalteverbot des Ehepaares Tiere übereignet bekam. Der Verein, der NACH Tierhalteverbot um Spenden für den Gnadenhof warb, obwohl eben jenem Gnadenhof bereits abgesprochen war ein Gnadenhof zu sein.

 

Da muss ich doch glatt noch einmal Werbung machen:

DA könnt ihr sicher sein, wofür ihr spendet! ;-)

 

Schön ist, dass die Richterin den mahnenden Finger der Mitschuld auf die involvierten Tierschutzvereine wies, allerdings... hätten sie ein Gewissen das diese Geste berühren könnte, dann wären sie erst gar nicht Mitschuld.

 

Die Berichterstattung auf flammender Befürworterseite ist seit der ersten Verhandlungen... stagniert.

 

Ich würde wünschen, dass hier die Geschichte des Gnadenhofes und vor allem der Tierschutz"versuche" der Betreiber ein Ende hätte.... aber irgendwie.... denke ich an s Murmeltier....